Um sichere Wettkämpfe während der FIS Nordischen Ski WM im Skisprung- sowie dem Langlaufstadion Ried zu ermöglichen, haben wir eine Vielzahl an organisatorischen Maßnahmen und Regelungen vorbereitet um die Sicherheit der Volunteers, Athleten, Trainer, Funktionären und der Mitarbeiter des Organisationskomitees zu gewährleisten. Alle Beteiligten müssen sich darüber bewusst sein, dass trotz aller getroffenen Vorsichtsmaßnahmen das Risiko einer Infektion mit dem Corona Virus weiterbesteht und nicht vollständig ausgeschlossen werden kann.
Im Folgenden findest du einige Fragen die um das Thema COVID-19 und die Nordische Ski WM aufkommen könnten. Umstände und Richtlinien unterliegen einer ständigen Dynamik, sodass sich stets Änderungen ergeben können.
Ja, die NWM in Oberstdorf findet statt, unter den zu diesem Zeitpunkt geltenden Auflagen. Leider dürfen wir keine Zuschauer begrüßen.
Die Nordische Ski WM muss leider ohne Zuschauer stattfinden.
Alle akkreditierten Personen – so auch Volunteers – müssen einen negativen Sars-CoV-2-Test vorweisen. Dieser Test wird 48h-24h vor deiner Einsatzzeit vor Ort an mehreren Teststationen durchgeführt. Die Kosten dafür trägt das OK.
Der Test darf max. 48h und sollte Minimum 1 Tag vor dem dem ersten Einsatztag durchgeführt werden. Entscheidend ist der Zeitpunkt der Testnahme. Wenn ihr den Test in einem anderem deutschen Testcenter bzw. beim Hausarzt durchführen lasst, müsst ihr selbst dafür Sorge tragen, dass ihr das Testergebnis rechtzeitig bekommt. Alle 4-6 Tage (hier seid ihr flexibel) muss ein Folgetest durchgeführt werden.
Zur Abholung der Akkreditierung und Einkleidung im Volunteer Center ist noch kein Test erforderlich. Hier arbeiten wir nach einem gut durchdachten Hygienekonzept.
Das OK sendet dir kurz vor deinem Einsatz einen Link zur Testanmeldung und alle wichtigen Informationen zu. Damit kannst du dich für einen Timeslot anmelden. Das Ergebnis geht automatisch ins Akkreditierungssystem ein und kann von dir auch online abgerufen werden. Die Testzentren sind vor Ort erreichbar und ausgeschildert. Die Adresse der Testzentren erhaltet mit der Anmeldemail.
Das hängt von verschiedenen Faktoren ab. Bei unseren eigenen Teststrecken liegt das Ergebnis auf jeden Fall vor Betreten des Veranstaltungsgeländes vor. Wenn ihr den Test in einem anderem deutschen Testcenter bzw. beim Hausarzt durchführen lasst, müsst ihr selbst dafür Sorge tragen, dass ihr das Testergebnis rechtzeitig bekommt.
Sollte eine Testung vor Ort in keinem Fall möglich sein, habt ihr auch die Möglichkeit einen PCR-Test an einer anerkannten Teststelle in Deutschland bzw. bei einem anerkannten Hausarzt durchführen zu lassen. Das Testergebnis muss im Anschluss zur Prüfung und Freischaltung der Akkreditierung an folgende Mailadresse gesendet werden: covid19@svg.ski . Wir bitten euch dennoch nach Möglichkeit die Teststationen vor Ort zu nutzen. Dadurch wird die rechtzeitige und automatisierte Übermittlung des Testergebnisses garantiert.
Nein. Tests müssen in Deutschland erfolgen.
Nach der neuesten Entwicklung wird nun kein Test 7 Tage vor deiner Einsatzzeit vorgegeben. Der Test 48h-24h vor Betreten des Veranstaltungsgeländes ist Pflicht!
Neben einem aktuellen negativen Sars-CoV-2-Test muss täglich der vom Veranstalter erstellte Selbstauskunftsbogen ausgefüllt werden. Erst dann erhältst du eine Zugangsberechtigung zum Veranstaltungsgelände. Diesen Bogen kannst du durch einfachen Scan des QR-Codes auf deiner Akkreditierung öffnen und digital "ausfüllen".
Leider können wir die zuständigen Gesundheitsorgane nicht zwingen einen Test zu veranlassen. Gerne können wir euch jedoch ein personalisiertes Schreiben zukommen lassen, welches die Testpflicht für diese Großveranstaltung festhält.
Auf dem gesamten Veranstaltungsgelände ist ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Dieser muss festsitzend getragen werden. Je nach Einsatzort und Kontaktszenario handelt es sich hierbei um MNS oder FFP2-Masken. Diese werden vom OK gestellt.
Ja, du wirst alle 4-6 Tage auf das Corona Virus vor Ort getestet. Hier bist du flexibel und darfst entscheiden, ob du dich für einen Folgetest nach 4,5 oder 6 Tagen einen anmeldest.
Medizinische/ Ärztliche Attests, welche eine Ausnahme von der Pflicht des Tragens eines Mund-Nasen-Schutzes beinhalten, werden nicht akzeptiert.
Auf dem gesamten Veranstaltungsgelände ist stets der Mindestabstand von 1,5m einzuhalten. Achte ebenso auf dem Weg zum und weg vom Stadion (Anreise, Abreise) auf den Mindestabstand.
Für den Fall, dass du dich krank fühlst oder Symptome (Fieber, Husten, Schnupfen, Halsschmerzen, Geruchs-, Geschmacksverlust, etc.) hast, die auf COVID-19 schließen lassen, bleib bitte unbedingt zu Hause. Das Betreten zum Veranstaltungsgelände ist untersagt.
Nein, der Veranstalter übernimmt keine Haftung im Falle gesundheitlicher Beschwerden.
Nein, der Veranstalter übernimmt keine Haftung im Falle eines Verdientausfalls.
Im Falle eines positiven Testergebnisses, werdet ihr von dem Gesundheitsamt informiert. Danach muss sofort die Quarantäne begonnen werden. Wenn ihr mit dem Auto angereist seid, dürft ihr auf direktem Weg nach Hause fahren und dort die Quarantäne antreten. Solltet ihr mit öffentlichen Verkehrsmitteln angereist sein, müsst ihr die Quarantäne in Oberstdorf in eurer Unterkunft verbringen. In diesem Fall können die zusätzlichen Kosten nicht vom OK übernommen werden.
Es gelten die Einreisebestimmungen des Auswärtigen Amtes. Seit dem 8. November 2020 gilt grundsätzlich für Ein- bzw. Rückreisende aus dem Ausland, die sich innerhalb der letzten zehn Tage vor der Einreise in einem Risikogebiet aufgehalten haben, die Verpflichtung sich unverzüglich nach Einreise in eine zehntägige Quarantäne zu begeben. Die aktuelle Liste der EU-Risikogebiete wird ständig aktualisiert kann beim RKI eingesehen werden.
Eine Ausnahme der häuslichen Quarantäne besteht für alle Volunteers der Nordischen Ski-WM, da ihr bei der Durchführung einer internationalen Sportveranstaltung tätig seid.
Die Kosten im Falle einer Quarantäne (Unterkunft, etc.) werden NICHT vom OK übernommen!
Bei der Einreise nach Deutschland mit Voraufenthalt in einem Risikogebiet innerhalb der letzten zehn Tage gilt nach der neuen Musterverordnung (08.11.2020) grundsätzlich folgendes:
Der einreisende Volunteer muss sich vor der Einreise über www.einreiseanmeldung.de anmelden und einen Nachweis hierüber mit sich führen, sich nach der Einreise unmittelbar an seinen Zielort begeben und sich dort häuslich für 10 Tage absondern (Quarantäne).
Für die freiwilligen Helfer der nordischen Ski-WM gilt eine Ausnahme dieser häuslichen Quarantäne.
*Registrierung vor Einreise unter https://www.einreiseanmeldung.de und Mitführen des Dokuments bei Einreise
*Bestätigung eines negativen Corona-Tests, der frühestens 48 Stunden vor Einreise nach Deutschland/ Bayern durchgeführt wurde
*keine Quarantänepflicht
*Registrierung vor Einreise unter https://www.einreiseanmeldung.de und Mitführen des Dokuments bei Einreise
*Bestätigung eines negativen Corona-Tests, der frühestens 48 Stunden vor Einreise nach Deutschland/ Bayern durchgeführt wurde
* Quarantänepflicht von 10 Tagen, die nach frühestens 5 Tagen durch einen negativen Corona- Test beendet werden kann
Informiere dich vor deiner Reise, ob Deutschland/ Bayern ein Risikogebiet für deine Heimatland darstellt. Dies würde evtl. eine weitere Quarantänepflicht für dich nach deiner Heimreise bedeuten.
Ja, dies ist eine Ausnahme ausschließlich für Volunteers, da es sich hierbei um keine touristische, sondern dienstliche Übernachtung handelt. Somit dürfen Hotels, Pensionen, Ferienwohnungen, etc. euch beherbergen.
Eine entsprechende Bestätigung eures Einsatzes bekommt ihr demnächst automatisch per Mail von uns.
Der Aufenthalt ist nur während eurer Einsatztage (auf der Akkreditierung vermerkt) minus max. 48h vorher (für Testung und Abholung der Einkleidung) erlaubt! Dies wird von Polizei und Gesundheitsamt überprüft.
Diese Ausnahme gilt ausschließlich für Volunteers! Partner, Freunde, Verwandte, etc. haben keinen dienstlichen Auftrag und dürfen damit auch nicht beherbergt werden. Dies wird von Polizei und Gesundheitsamt überprüft.
Nein, sollte die Veranstaltung abgesagt werden, aber kein Beherbergungsverbot gelten, kann der Veranstalter in so einem Fall keine Haftung übernehmen. Das Risiko liegt beim Volunteer. Evtl. sind die Beherbergungsbetriebe hier kulant. Voraussichtlich gehen diese beiden Themen jedoch miteinander einher.
Ja, sollte ein Beherbergungsverbot beschlossen werden, ist der Beherbergungsbetrieb zur Rückerstattung verpflichtet.
Nein, das Organisationskomitee kann in diesem Fall KEINE Haftung übernehmen. Es ist das Risiko der Freiwilligen. Bitte fragen Sie Ihre Unterkunft, ob sie in diesem Fall kulant ist.